ALLES, WAS MACHBAR IST.

AntrAGstellung

UNTERSTÜTZUNG & FÖRDERUNG

Ihre förderfähige Einrichtung möchte gern ein Projekt durchführen, welches einem oder mehreren unserer Stiftungszwecke entspricht? Dann stellen Sie bitte einen entsprechenden Förderantrag bei uns.

Im folgenden finden Sie Dokumente und Formulare, die Sie bei der Antragstellung und Abwicklung von Förderprojekten unterstützen. Die Entscheidung über Förderanträge obliegt dem Stiftungsrat der Sattelmühle Stiftung, welcher diese in der Regel im Rahmen seiner Gremiensitzung trifft.

Um Ihren Antrag für die Abstimmung vorbereiten sowie eventuelle, erste Rückfragen im Vorfeld abstimmen zu können, übermitteln Sie Ihren Antrag bitte mit mindestens vier Wochen Vorlauf auf die im Folgenden genannten Termine. Im Einzelfall kann es zu einer späteren Besprechung Ihres Fördermittelantrags kommen, selbstverständlich halten wir Sie hierüber informiert.

Sollten Sie im Einzelfall eine vorherige Entscheidung benötigen, kommen Sie bitte auf uns zu.
Für Fragen bzw. zur Entgegennahme Ihres Antrags stehen wir Ihnen unter antrag@sattelmuehle-stiftung.org gern zur Verfügung.


Der Stiftungsrat der Sattelmühle-Stiftung tagt im Kalenderjahr 2025 voraussichtlich an folgenden Terminen:
1. Februar 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 3. Januar 2025
14. März 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 13. Februar 2025
10. Mai 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 11. April 2025
7. Juni 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 9. Mai 2025
1. August 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 3. Juli 2025
15. September 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 17. August 2025
15. November 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 17. Oktober 2025
22. Dezember 2025 – Einreichung Fördermittelantrag bis zum 23. November 2025